Die DSGVO unter der Online-Marketing Lupe
Im Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endgültig in Kraft treten. Die Regeln setzen europaweit einen einheitlichen Standard für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Mit dem neuen EU Datenschutzgesetz soll ein einheitlicher Standard für Europa geschaffen werden. Dessen Ziel soll der Schutz einzelner Personen und deren personenbezogenen Daten sein. Verbraucher und Nutzer sollen eine größere Kontrolle über ihre Daten erhalten und sich vor unbefugtem Gebrauch schützen können.
Aktive Zustimmung
Nutzer müssen aktiv und schriftlich der Datenverarbeitung zustimmen. Liegt keine Zustimmung vor, ist eine Verarbeitung rechtswidrig. Aktive Zustimmung bedeutet eindeutig den Einsatz des Doppel-Opt-in-Verfahrens bei der Gewinnung von Adressdaten.
Auskunftsrecht
Nutzer haben das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck und wie lange verarbeitet und gespeichert wurden. Der Zugang zu allen gespeicherten Daten muss gewährleistet werden. Der Zugang zu den Daten bedeutet für Unternehmen, dass Adressdaten beispielsweise über eine Preference-Center-Seite für den Nutzer zugänglich und änderbar zur Verfügung gestellt werden müssen.
Zusätzlich muss ein Hinweis auf Datenschutz inklusive Datenverarbeitung in das Anmeldeformular integriert werden.
«Das Recht auf Vergessenwerden»
Fordern Nutzer die Löschung und Nutzung ihrer Daten ist dem ausnahmslos und unverzüglich nachzukommen.
Höhere Bußgelder
Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Mio Euro.
Außerdem …
… hat jede konkrete Anwendungssituation – E-Mailing, Adressgewinnung, Einladung, etc. – ihre ganz speziellen DSGVO-Aspekte. Diese sollten anfangs besonders beachtet und als Checkliste bei jedem Anlass überprüft werden.
Nützliche Links
- Basis: Nachvollziehbare und leicht lesbare Zusammenfassung
- Online: Kurze Statements speziell für Online Marketer
- Praktisch: Speziell für E-Mail-Versender mit guten praktischen Beispielen und
To-Do-Hinweisen - Original: Die Verordnung komplett. Wichtige Artikel sind Art. 6, 9, 11, 12, 15, 17, 19
und 32 bis 38 - Website: Generator für Ihre Datenschutzerklärung von der Deutschen Gesellschaft
für Datenschutz
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